Sonderlehrgang/Wiederholungslehrgang „Verbringen (unter Berücksichtigung der
Bestimmungen des Gefahrgutrechts), innerhalb der Betriebsstätte der Transport,
Überlassen und Empfangnahme von explosionsgefährlichen Stoffen“ Fachkunde gemäß §32 (3) und (4) der 1.
Sprengverordnung zum Beantragen des Befähigungsscheines gemäß §20
SprengG/Erlaubnisschein nach §7 SprengG
Lehrgang B:
Sonderlehrgang/Wiederholungslehrgang „Verbringen (unter Berücksichtigung der
Bestimmungen des Gefahrgutrechts), innerhalb der Betriebsstätte der Transport,
Überlassen, Empfangnahme und Aufbewahren
von explosionsgefährlichen Stoffen“ Fachkunde gemäß §32 (3) und (4) der 1.
Spreng-verordnung zum Beantragen des Befähigungsscheines gemäß §20
SprengG/Erlaubnisschein nach §7 SprengG
Pulverhändlerlehrgang:
Grundlehrgang
„Aufbewahren, sowie innerhalb der Betriebsstätte Transport, Überlassen und
Empfangnahme, sowie der Verkehr – ausgenommen das Inverkehrbringen - von
Treibladungspulver für Vorderladerschießen, Wiederladen und
Böllerschießen“ Fachkunde gemäß §32 (1) der 1. SprengV
Zielgruppe:
Lehrgang A: Personen,
- die zur Verbringung (unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gefahrgutrechts)
- innerhalb der Betriebsstätte der Transport, Überlassen und Empfangnahme
von explosionsgefährlichen Stoffen bestellt sind (verantwortliche Personen im
Sinne des §19 SprengG).
Lehrgang B: Personen,
- die zur Verbringung (unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gefahrgutrechts)
- innerhalb der Betriebsstätte der Transport, Überlassen, Empfangnahme und
- Aufbewahrung
von explosionsgefährlichen Stoffen bestellt sind (verantwortliche Personen im
Sinne des §19 SprengG).
Pulverhändlerlehrgang: Personen (Pulverhändler),
die zur Aufbewahren, sowie innerhalb der Betriebsstätte Transport, Überlassen
und Empfangnahme (verantwortliche Personen im Sinne des §19 SprengG) von
Schwarzpulver , NC-pulver u.ä. berechtigt sind.
Hintergrund:
Personen, die zum Verbringen
explosionsgefährlicher Stoffe bzw. zum Aufbewahren,
sowie innerhalb der Betriebsstätte Transport, Überlassen und Empfangnahme bestellt
sind, "verantwortliche
Personen" im Sinne des §19 Sprengstoffgesetztes (SprengG).
Diese Personen dürfen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen behördlichen
Befähigungsschein besitzen §20 (1,2) SprengG).
Für die Erteilung des Befähigungsscheins ist u.a. §9 SprengG
"Fachkunde" maßgeblich. Den Nachweis der Fachkunde erbringen sie mit
der erfolgreichen Teilnahme an einem staatlich anerkannten Fachkundelehrgang
gem. §32 (3) der 1. SprengV für die beabsichtigte Tätigkeit.
Dauer:
Lehrgang A: 6 Unterrichtseinheiten plus
Prüfung
Lehrgang B: 8 Unterrichtseinheiten plus
Prüfung
Pulverhändlerlehrgang: 8 Unterrichtseinheiten
plus Prüfung
auch in Kombination möglich, dann 8 Unterrichtseinheiten plus Prüfung
Termin:
23.03.2023
bzw. auf Anfrage
Bemerkung: Individuelle Termin- und Preisvereinbarungen sowie Inhouse- Schulungen sind möglich
Preis in Brutto (ab 01.03.2020):
Lehrgang A: 230,00 EUR (incl. Lehrgangs- u. Prüfungsgebühr von 120,00 €)
Lehrgang B: 280,00 EUR (incl. Lehrgangs- u. Prüfungsgebühr von 120,00 €)
Pulverhändlerlehrgang: 280,00 EUR (incl. Lehrgangs- u. Prüfungsgebühr von 120,00 €)
bei mindestens 5 Teilnehmern Voraussetzungen: - Vollendung des 21. Lebensjahres
- Unbedenklichkeitsbescheinigung(muss vor Lehrgangsbeginn vorliegen)
Abschluss
Bei dem 6 bzw. 8-stündigen
"Sonderlehrgang/Wiederholungslehrgang" plus Prüfung nach § 32 (3) 1.
VO zum SprengG wird von der zuständigen Behörde eine Prüfung abgenommen.
Bei dem 8-stündigen "Grundlehrgang - Pulverhändler -" plus Prüfung nach § 32 (3)
1. VO zum SprengG wird von der zuständigen Behörde eine Prüfung abgenommen.
Bei Bestehen der Prüfung wird vom Lehrgangsveranstalter ein Zeugnis
ausgestellt, um damit bei der Behörde den Befähigungsschein zu beantragen.
Vor Ablauf von 5 Jahren muss der Teilnehmer an einem Wiederholungslehrgang
teilnehmen; hierbei ist lediglich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
vorzulegen, aber keine Prüfung mehr erforderlich.
Gültigkeit: Lehrgang A/B: "Verbringen ..." 5 Jahre; es muss einmal im Jahr ein Transport durchgeführt werden. Lehrgang"Pulverhändler"keine Wiederholung notwendig
Hinweise:
Fahrer/innen von kennzeichnungspflichtigen Klasse 1 -Transporten brauchen zusätzlich zum Befähigungsschein den Aufbaukurs Klasse 1 im Rahmen der Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2.1.4 ADR.